Selbstverwaltungsordnung der Solawi Tegernheim

Stand: Februar 2020

1. Interne Organisation

Neben dem Vorstand gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die sich nach Bedarf bilden und wieder auflösen können. Jedes Vereinsmitglied kann nach eigenem Interesse Mitglied jeder Arbeitsgruppe werden und diese jederzeit wieder verlassen. Wo es sinnvoll ist, tauschen sich die Arbeitsgruppen untereinander aus.

Monatlich treffen sich die aktiven Vereinsmitglieder zu einem Arbeitstreffen. An diesem Treffen sollte der Vorstand vertreten sein sowie mindestens ein Mitglied aus jeder Arbeitsgruppe. Das Treffen ist offen für alle Vereinsmitglieder.

Darüber hinaus gibt es eine Online-Plattform, auf der sich die Arbeitsgruppen untereinander und alle Mitglieder übergreifend austauschen können sowie Projekte geplant, bearbeitet und umgesetzt werden können.

Wichtige Informationen an die Mitglieder (z. B. Einladung zur Bieterrunde an alle Mitglieder; Infos zur Gemüseausgabe an die Gemüsebezieher) werden durch den Vorstand zusätzlich zur Bekanntmachung auf der Online-Plattform auch per E-Mail verschickt.

2. Rechte und Pflichten der Mitglieder

2.1. Vereinsbeiträge

Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt mindestens 25,- Euro/ Jahr. Pro Familie bzw. Haushalt ist nur eine Mitgliedschaft nötig. Weitere Familienangehörige, die im Rahmen der Mitgliedschaft am Vereinsleben partizipieren (z. B. Gemüse abholen, an Ackeraktionen teilnehmen etc.), müssen im Beitrittsformular mit Namen und Geburtsdatum angegeben werden.

Jedes Mitglied, das Anteil an der Jahresernte haben möchte, zahlt zusätzlich einen monatlichen Erntebeitrag. Die Zahlung des Erntebeitrages ist verbindlich für ein Gartenjahr (März bis Februar). Im Gründungsjahr 2020 ist der Erntebeitrag ab April zu bezahlen.

Der Erntebeitrag wird zu Beginn jedes Kalenderjahres in einer Bieterrunde festgelegt. Die Höhe des Erntebeitrags wird dabei von jedem Mitglied selbst eingeschätzt und richtet sich nach dem Gemeinschaftsetat, sowie nach dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen der einzelnen Mitglieder. Der Vorstand kann den gewählten Betrag ablehnen. Falls bei drei Bieterrunden die benötigte Gesamtsumme nicht erreicht werden kann, wird vom Vorstand ein Mindestbetrag festgesetzt. Vereinsmitglieder, die einen Ernteanteil möchten, aber an der Bieterrunde verhindert sind, müssen dies bis zu einer Woche vor der Bieterrunde dem Vorstand schriftlich mitteilen. Sie nehmen automatisch den vom Vorstand berechneten Durchschnittswert für den Gemüseanteil an oder teilen im Voraus einen freiwilligen (höheren) Beitrag mit, der herangezogen wird, wenn er über dem Durchschnittswert liegt.

Durch die Ernte- und Mitgliedsbeiträge werden die jährlichen Kosten eines Kalenderjahres getragen. Der zu erzielende Gemeinschaftsetat wird jährlich neu aufgestellt. Am Ende des Kalenderjahres wird über die Kosten und Beiträge abgerechnet.

Die Summe aller Ernte- und Mitgliedsbeiträge, abzüglich Überschüsse/Schulden von zurückliegenden Kalenderjahren, muss mindestens dem ermittelten Gemeinschaftsetat entsprechen.

Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten. Die Erntebeiträge sind zu Beginn jedes Erntemonats zu entrichten.

Neumitglieder, die unterjährig aufgenommen werden, vereinbaren eine Sonderregelung mit dem Vorstand.

Zur Anschubfinanzierung im Gründungsjahr können Neumitglieder dem Verein ein freiwilliges Darlehen von 50,- bis maximal 1.000,- Euro oder eine freiwillige Spende geben. Genaueres zur Art des Darlehens und der Rückzahlung sind dem Darlehensvertrag zu entnehmen.

2.2. Zuteilung der Ernteanteile und Gemüseabholung

Ein Ernteanteil entspricht in etwa der Versorgung von einem Erwachsenen. Jedes Mitglied kann auch zwei oder mehr Ernteanteile beziehen. Falls es mehr Interessenten als zu vergebende Ernteanteile gibt, kann der Vorstand entscheiden, dass pro Mitglied nur ein Ernteanteil vergeben wird oder die Vergabe der Gemüseanteile per Los regulieren.

Alle Mitglieder mit einem Ernteanteil sind verpflichtet, regelmäßig den mit dem Vorstand vereinbarten Anteil an der Jahresernte an dem vereinbarten Gemeinschaftsdepot abzuholen. Wer seinen Ernteanteil in der vereinbarten Abholzeit nicht abholen kann, muss die entsprechend Verantwortlichen darüber bis spätestens 24 Stunden vor der Abholung informieren oder den Anteil durch eine andere Person abholen lassen.

2.3. Ehrenamtliche Mitarbeit

Ehrenamtliche Mitarbeit ist möglich und ausdrücklich erwünscht, insbesondere

  • Die Mithilfe in der Landwirtschaft in Absprache mit den Produzenten bzw. den verantwortlichen Vereinsmitgliedern
  • Verteilung von landwirtschaftlichen Produkten an andere Mitglieder
  • Koordinations- und Pflegearbeiten
  • Renovierung, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Gerätschaften und Objekten
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen (z.B. Saatfeste, Erntefeste)
  • Organisation und Durchführung von Workshops, pädagogischen Angeboten und Wissensaustausch
  • Diverse mit der Vereinstätigkeit verbundene organisatorische Aufgaben

Die verschiedenen Tätigkeiten stehen allen Mitgliedern optional als ihr Recht der Teilnahme am Vereinsleben offen.

Die Vereinsmitglieder sind angehalten an den regulären Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

3. Vergütungen für die Vereinstätigkeit

3.1. Aufwendungsersatzanspruch

Für Aufwendungen, die durch Tätigkeit für den Verein entstanden sind, z.B. Büromaterial, besteht ein Aufwendungsersatzanspruch. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Für jedes Mitglied gilt der Grundsatz der sparsamen Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel des Vereins.

3.2. Pauschalisierte Aufwandsentschädigung

Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheiden nach Haushaltslage, ob pauschalisierte Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten vergeben werden können. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder Stundenaufzeichnungen über ihre Vereinstätigkeiten führen. Das Spenden einer möglichen Aufwandsentschädigung an den Verein Solawi Tegernheim e.V. kann dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden, z.B. als Bemerkung im Bieterformular: “Spende von Aufwandsentschädigung”. Vom Verein können dann Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, ohne dass Geld fließen muss.